Schulmitwirkung

Mitwirkung in der Schule

§ 62 Schulgesetz NRW: Grundsätze der Mitwirkung

(1) Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung in der Schule. An der Gestaltung des Schulwesens wirken sie durch ihre Verbände ebenso wie durch die anderen am Schulwesen beteiligten Organisationen nach Maßgabe dieses Teils des Gesetzes mit.

(5) Die Mitglieder der Mitwirkungsgremien sind bei der Ausübung ihres Mandats an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie haben über Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, auch nach der Beendigung ihrer Amtszeit Verschwiegenheit zu wahren. Einer vertraulichen Behandlung bedürfen Angelegenheiten, die einzelne Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen oder Schüler oder Angehörige des nicht lehrenden Personals der Schule persönlich betreffen.

(6) Die Tätigkeit der Eltern, Schülerinnen und Schüler in den Mitwirkungsgremien ist ehrenamtlich; eine Entschädigung wird nicht gezahlt. Für die Lehrerinnen und Lehrer gehört die Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien zu ihren dienstlichen Aufgaben.

(7) Mitwirkungsgremien tagen in der Regel außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeit. Über Ausnahmen, insbesondere bei Ganztagsschulen, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Bei der Festsetzung von Sitzungsterminen ist im Übrigen auf die Berufstätigkeit der Mitglieder sowie auf das Alter der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen. Der Schülerrat (§ 74 Abs. 3) kann während der allgemeinen Unterrichtszeit zusammentreten; dabei ist auf die Unterrichtsveranstaltungen Rücksicht zu nehmen.

(9) Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind Lehrerinnen und Lehrer im Sinne dieses Teils des Gesetzes.

(10) Die Schule stellt den Mitwirkungsgremien die notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung.

Quelle: http://www.bildungsportal.nrw.de/…

Informationen zur den Konferenzen:
http://www.bildungsportal.nrw.de/…

Informationen zur Schülervertretung:
http://www.bildungsportal.nrw.de/…

Adresse der Landesschülervertretung NRW:
http://www.lsvnrw.de/…

Informationsblatt der Schulministerin (PDF 553 kb)

Schüler-, Eltern- und Lehrervertretung
im Schuljahr 2010/2011

Elternvertretung
In der konstituierenden Schulpflegschaftsversammlung haben die gewählten Elternvertreter der einzelnen Klassen und Jahrgangsstufen folgende Vertreter/innen in die Mitwirkungsgremien gewählt:

Schulpflegschaft:
Vorsitzende ist Frau Dr. Doris Zweigle
Stellvertreterin ist Herr Andreas Tschirschke
Schriftführer ist Herr Ralf Bursian
Schatzmeister ist Frau Heidi Kaiser
Kassenprüfer sind Herr Andreas Sasse und Herr Jan-Peter Knoop
Vertreterin bei Ordnungsmaßnamen ist Frau Beate Heck

Schulkonferenz:
Frau Dr. Doris Zweigle, Herr Andreas Tschirschke, Frau Dorothea Feldkamp, Herr Hubertus Skripalle, Frau Dr. Gabriela Jonas-Ahrend, Frau Cordula Nolte (Stellvertreter sind: Herr Armand Schulz, Frau Gabriele Wapelhorst, Frau Stefanie Lässig, Frau Dieta Niehage, Herr Admir Ramic und Frau Maria Scheer.)

Lehrervertretung
Die Lehrerkonferenz hat in ihrer konstituierenden Sitzung folgende Kolleginnen und Kollegen in die Mitwirkungsgremien gewählt:

Lehrerrat:
Herr Arbeiter, Frau Bleidick, Frau Brand, Herr Malik, Frau Stuckenschneider
(Stellvertreter: Frau Barkey, Frau Brüggenthies, Herr Ernst, Frau Mintert, Herr Prahl)

Schulkonferenz:
Frau Bleidick, Frau Stuckenschneider, Herr Groß-Bölting, Herr Malik, Herr Sigge, Herr Kleißendorf
(Stellvertreter: Herr Prahl, Herr Ernst, Frau Mintert, Herr Rieping, Herr Arbeiter, Frau Barkey)

 

Stand: November 2012